Einige Büroräume der Takko Holding GmbH sind aufgrund von unspezifischen Gerüchen und Raumluftinhaltsstoffen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar. Mitarbeiter klagten über Augen- und Schleimhautreizungen sowie Kopfschmerzen.
In einem gestuften Untersuchungskonzept wurde zunächst die Raumluft mittels Schnelltests auf Formaldehyd und mittels Passivsammlern auf organische Dämpfe untersucht. Die Untersuchungsergebnisse wurden vor dem Hintergrund aktueller gesetzlicher Vorgaben hinsichtlich des Aspektes „Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz“ beurteilt und ein Handlungskonzept abgeleitet.
Über Prüfkammertests gem. DIN 717-1 wurde die Übereinstimung von Baustoffen mit der zulässigen Emissionsklasse überprüft.
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